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AGB´s

1 Vertragspartner

 

Vertragspartner ist Dirk Fischer Performance, (im Folgenden DFP genannt), Hamburger Straße 56, 01157 Dresden und der Kunde.

 

2 Vertragsgegenstand

 

2.1 Allgemein Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen sowie aus den jeweiligen Leistungsbeschrei-bungen und Preislisten. Diese regeln in Verbindung mit dem Tele-kommunikationsgesetz (TKG) die Erbringung von Telefonie-, Internet- und Entertainment-Leistungen.

 

2.2 Besondere Regelungen Verträge, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden (z.B. Flatrates) gelten nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikati-onsdiensteanbieter und nicht für Anbieter und Betreiber von Massen-kommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketing- und Marktfor-schungsleistungen zu diesen Geschäftszwecken. Die vorgenannten Leistungen gelten ferner nicht für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen. Die Inhalte der Entertainment-Leistungen (insbesondere TV- und Vi-deoinhalte) dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet oder öf-fentlich wiedergegeben werden (z.B. nicht in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern).

 

2.3 Alle Rechte an einer überlassenen SIM-Karte einschließlich der Ein-räumung von Nutzungsrechten für durch die Telekom auf der SIM-Karte installierte Software liegen bei der Telekom. Die Telekom ist auf Grund technischer Änderungen zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt.

 

3 Zustandekommen des Vertrages Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.

 

4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:

 

a) Der Kunde ist - mit Ausnahme des Tarifs Call Plus - verpflichtet ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen.

 

b) Eine Änderung seines Namens, seiner Anschrift, der Bankverbin-dung, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsab-wicklung und für Rechnung Online benannten E-Mail-Adresse hat der Kunde der DFP unverzüglich mitzuteilen.

 

c) Der Kunde hat Persönliche Zugangsdaten (wie Kenn-wort/Passwort/PIN/PUK) geheim zu halten. Er hat diese unverzüg-lich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben.

 

d) Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere – nicht zum Zwecke der in Ziffer 2.2 aufgeführten Tätigkeiten. – dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten In-formationen, Sachen und sonstigen Leistungen (wie z.B. uner-wünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS) oder nicht gesetzeskonforme Einwählprogramme übersandt werden. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das In-ternet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informati-onen hingewiesen werden. – dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, • die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter auf-grund der Verbindung und/oder aufgrund der Verbin-dungsdauer Auszahlungen oder andere Gegenleistungen erhalten soll (z.B. Gegenleistungen für Anrufe zu Chatlines oder Werbehotlines) • die nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern nur dem Zweck des Verbin-dungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer – sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen ge-werblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

 

e) Der Kunde, der sich über ein Altersverifikationssystem für Erwachsenenangebote angemeldet hat, hat sicher zu stellen, dass die Inhalte Minderjährigen nicht zugänglich sind.

 

f) Sofern Entertainment-Leistungen überlassen werden ist es nicht gestattet, die von der Telekom zur Verfügung gestellten Inhalte oder Teile derselben zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbrei-ten, öffentlich wiederzugeben, mit ihnen zu werben oder sie sonst außerhalb des vertraglich bestimmten Zweckes in irgendeiner Form zu nutzen, vorbehaltlich der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Telekom. Die Inhalte können und dürfen nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutsch-land abgerufen werden.

 

4.2 zusätzlich bei Festnetz-Anschlüssen

 

a) Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern der Telekom Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Instal-lations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist.

 

b) Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die In-standhaltung sowie der ggf. erforderliche Potenzialausgleich ein-schließlich zugehöriger Erdung sind auf eigene Kosten bereitzu-stellen.

 

c) Alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss dür-fen nur von der Telekom ausgeführt werden.

 

d) Dem Kunden ist es nicht gestattet, an seinem Anschluss eine zweite Verbindung mittels Point to Point Protocol over Ethernet (PPPoE) aufzubauen.

 

e) Der Kunde hat automatisch durchgeführte Änderungen der DFP an der Software des von ihm für Entertainment-Leistungen verwendeten Media Receivers zuzulassen (z.B. Updates an der Firmware).

 

4.3 zusätzlich bei Mobilfunk-Anschlüssen

 

a) Der Kunde hat den Verlust der SIM-Karte unverzüglich dem Kundenservice anzuzeigen.

 

b)Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte ist un-zulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung nicht aus-drücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindun-gen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragun-gen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig.

 

5 Nutzung durch Dritte

 

5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Drit-ten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu über-lassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der DFP überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von DFP-munikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikations-leistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.

 

5.2 Der Kunde hat nach Verlust der SIM-Karte für Mobilfunkleistungen nur die Preise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei der DFP angefallen sind.

 

6 Zahlungsbedingungen

 

6.1 Die Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Vereinbarung von RechnungOnlinewird die Rechnung für den Kunden in das Kun-dencenter zum Abruf eingestellt. Der Kunde eines Call & Surf- oder Entertain-Vertrages an einem Festnetzanschluss erhält die Rechnung elektronisch über RechnungOnline.

 

6.2 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der Bereitstellung zu zahlen. Bei Festnetzleistungen sind die monatlichen Preise im Vor-aus zu zahlen.

 

6.3 Sonstige Preise, insbesondere Verbindungspreise, sind nach Erbrin-gung der Leistung zu zahlen. DFP, Stand: 19.03.2014

 

6.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die DFP den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

 

6.5 Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren und Überweisung der Rechnungsbeträge ist ein gesondertes monatliches Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen.

 

6.6 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

 

7 Beanstandungen Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise der DFP sind umgehend nach Zugang der Rechnung an die DFP zu richten. Beanstan-dungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei der DFP eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; die DFP wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Bean-standung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

 

8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise

 

8.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Ver-tragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichti-gung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpas-sungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Rege-lungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klau-seln dieser AGB hiervon betroffen sind.

 

8..2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objek-tiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von de-nen die DFP zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleis-tungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

 

8.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen die DFP zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bun-desnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird.

 

8.4 Nach Ziffer 8.1 bis 8.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht aus-schließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, wer-den dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwer-den schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirk-samwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kün-digt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ände-rungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeit-punkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

 

9 Verzug

 

9.1 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünf-undsiebzig Euro in Verzug, kann die DFP die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

 

9.2 Kommt der Kunde

 

a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder

 

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den mo-natlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die DFP das Vertragsverhältnis ohne Einhal-tung einer Frist kündigen.

 

9.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Telekom vorbehalten.

 

10 Haftung

 

10.1 Für Schäden auf Grund der Erbringung von Telekommunikations-dienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet die DFP nach den Regelungen des TKG.

 

10.2 Im Übrigen haftet die DFP bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zu-rückzuführende Schäden unbeschränkt.

 

10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die DFP im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die DFP durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die DFP eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den ver-tragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhal-tung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

10.4 Für den Verlust von Daten haftet die DFP bei leichter Fährlässig-keit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 10.3 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Auf-wand wiederhergestellt werden können.

 

10.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbe-sondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkom-patibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Kompo-nenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verur-sacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehl-konfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Trei-ber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

 

11 Vertragslaufzeit/Kündigung

 

11.1 Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

 

a) Verträge ohne MindestlaufzeitVertragsverhältnisse über Festnetzanschlüsse sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Werktagen (montags bis freitags) kündbar. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats nach der Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zah-len. Dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis bevor der Anschluss be-reitgestellt oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat er der DFP die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten und für den infolge der Kündigung not-wendigen Abbau bereits installierter Telekommunikationseinrich-tungen zu ersetzen, jedoch nicht über den Betrag des für die Be-reitstellung oder Änderung vereinbarten Preises hinaus.

 

b) Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten Verträge über Festnetzanschlüsse in den Tarifen Call Start (4), Call Basic, Call Comfort, Call & Surf Basic und Entertain Comfort 12 IP sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird.

 

c) Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten – Verträge über Festnetzanschlüsse in den Tarifen Call & Surf Comfort, Call & Surf via Funk, Entertain Comfort - ausgenom-men Entertain Comfort 12 IP-, Entertain Premium, Entertain Sat und Entertain Comfort Sat sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf gekündigt wird. – Verträge über Mobilfunk-Anschlüsse sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten künd-bar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Ver-tragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spä-testens drei Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird. DFP, Stand: 19.03.2014 

 

3 11.2 Zubuchoptionen Vertragsverhältnisse über Zubuchoptionen können zu den bei der Zubuchoption vereinbarten Bedingungen und Fristen gekündigt wer-den. Mit Kündigung des Vertrages über die Standardleistung enden auch Vertragsverhältnisse über Zubuchoptionen.

 

11.3 Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

11.4 Eine Kündigung kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.

 

11.5 Kündigt die DFP den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, der DFP einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu entrichtenden restlichen monatlichen Preise zu zahlen. Der Scha-densbetrag ist höher anzusetzen, wenn die DFP einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

 

12 Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz

 

12.1 Informationen über die von der DFP zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs eingerichteten Verfahren, um eine Kapazitätsaus-lastung oder Überlastung einer Netzwerkverbindung zu vermeiden und Informationen über die möglichen Auswirkungen finden sich im Internet

 

12.2 Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebote-nen Serviceleistungen sind im Internet.

 

12.3 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeich-nis ist nicht einsehbar.

 

12.4 Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen die DFP auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet.

 

12.5 Damit im Falle eines Anbieterwechsels bzw. der Rufnummernmit-nahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag un-terbrochen wird, müssen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:

 

a) Anbieterwechsel Festnetz Der Vertrag mit der DFP muss fristgerecht gegenüber der DFP gekündigt werden. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Portierungsauftrag muss mit den vollständig ausge-füllten Angaben spätestens sieben Werktage (montags bis frei-tags) vor dem Datum des Vertragsendes bei der DFP einge-hen. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu beachten.

 

b) Anbieterwechsel/Rufnummernmitnahme Mobilfunk – Rufnummernmitnahme zum Vertragsende Der Vertrag mit der DFP muss fristgerecht gegenüber der DFP gekündigt sein. Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Portierungsauftrag muss mit den vollständig aus-gefüllten Angaben spätestens 8 Werktage (montags bis frei-tags) vor dem Datum des Vertragsendes bei der DFP eingehen. Jederzeitige Rufnummernmitnahme im Mobilfunk Der Kunde kann seine Rufnummer jederzeit auf einen anderen Mobilfunk-Anbieter übertragen. Der vom aufnehmenden Anbie-ter übermittelte Portierungsauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens acht Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum der Rufnummernübertragung auf den anderen Anbieter der DFP zugehen. Der Mobilfunkvertrag mit der DFP bleibt von der Rufnummernübertragung an-sonsten unberührt. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen zu beachten.

 

12.6 Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit der DFP über die in § 47a TKG genannten Fälle ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.

 

12.7 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist.

 

12.8 Der Kunde kann verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunk-Anschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

 

12.9 Der Kunde kann jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zu-gängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu wer-den oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen.

 

13 Sonstige Bedingungen

 

13.1 Die DFP ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunter-nehmer zu erbringen. Die DFP haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

 

13.2 Nutzt der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen seinerseits als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistun-gen für die Öffentlichkeit, so gelten ergänzend die "Zusätzliche Be-dingungen für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit".

 

13.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der DFP auf einen Dritten übertragen.

 

13.4 Vertragsbezogene Mitteilungen der DFP an den Kunden können bei Mobilfunkleistungen durch eine Kurzmitteilung (SMS) erfolgen.

 

13.5 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

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